Der Export von Baumaschinen bietet deutschen Händlern attraktive Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen und ihr Geschäft international auszubauen. Auf baupool.com interagieren Besucher
aus aller Welt. Schon heute stammt jeder dritte Interessent nicht aus Deutschland. Doch der Verkauf ins Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Länder, unterscheidet sich erheblich vom Handel innerhalb
Deutschlands.
Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Unterschiede und Tipps, um Baumaschinen erfolgreich ins Ausland zu exportieren.
1. Die optimale Gestaltung Ihrer Anzeigen auf baupool.com
2. Die transparente Kommunikation mit dem Käufer
3. Das sichere Aufsetzen des Vertrags
Ihre Anzeigen auf baupool.com werden weltweit präsentiert und dafür in mehrere Sprachen übersetzt. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihre Angebotsdaten vollständig eingeben. Nur so können alle wichtigen Informationen in die jeweilige Sprache übersetzt werden, was den Kauf der Maschine attraktiver macht. Geben Sie auch alle Sprachen an, die in Ihrem Unternehmen gesprochen werden. Damit senken Sie die Hemmschwelle einer möglichen Sprachbarriere und die Kommunikation mit dem Interessenten wird deutlich vereinfacht.
Die Kommunikation über große Distanzen erfolgt im Grunde genauso wie innerhalb Deutschlands: Telefon und E-Mail sind die bevorzugten Kanäle. Schwieriger wird es allerdings, wenn sich Sprache und Geschäftsgepflogenheiten unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, die Korrespondenz aufzubewahren oder zu speichern, da das Risiko im Vergleich zum innerdeutschen Handel erhöht ist.
Es ist üblich und empfehlenswert, im Vertrag ausdrücklich festzulegen, welches Recht gelten soll. Dies wird als Rechtswahlklausel bezeichnet. Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.“ Fehlt eine solche Klausel, kann das zu Unsicherheiten und Streit über das anwendbare Recht führen. Obwohl es auch internationales Recht auf UN- oder EU-Ebene gibt, empfiehlt es sich, einen deutschen Gerichtsstand zu wählen. Das verschafft Ihnen Vorteile und Zugang zu mehr Anwälten, die sich mit internationalem Handel auskennen.
Wer zahlt was und haftet wofür? Einen hilfreichen Anhaltspunkt bieten die Incoterms. Diese internationalen Handelsregeln legen die Pflichten, Kosten und Risiken fest, die Käufer und Verkäufer bei Warentransaktionen hinsichtlich Lieferung, Transport und Versicherung übernehmen. Übliche Konditionen sind:
Auf baupool.com finden Sie bereits eine Auswahl an Logistikanbietern, die Sie beim Transport Ihrer Maschine unterstützen.
Während der Handel innerhalb Deutschlands weitgehend durch das deutsche Handelsrecht geregelt ist, unterliegt der internationale Handel einer Vielzahl von internationalen, nationalen und supranationalen Regelungen. Dazu gehören Zölle, Exportkontrollen und länderspezifische Handelsvorschriften.
Grundsätzlich sind die wichtigsten Ansprechpartner das örtliche Finanzamt für Handel innerhalb der EU und der Zoll für den Handel außerhalb der EU. Wenn Sie noch nie eine Maschine ins Ausland exportiert haben oder noch nicht wissen, ob Sie dauerhaft international handeln möchten, lohnt sich der Kontakt zur Behörde, um grobe Fehler zu vermeiden. Sprechen Sie eventuell für einmalige Transaktionen besondere Bedingungen ab. Jedes Finanzamt fordert andere Dokumente und hat unterschiedliche Ansprüche - der Zoll ist etwas standardisierter.
Der wichtigste Punkt für alle Ämter: Hat die Maschine wirklich Deutschland verlassen? Denn häufig kaufen Betrüger Maschinen international ein, sparen sich dadurch die Mehrwertsteuer von 19% und nutzen die Maschine dann doch innerhalb Deutschlands.
Ein großer Unterschied zum inländischen Handel betrifft die Mehrwertsteuer. Beim internationalen Handel gilt das Prinzip des Bestimmungslandes, was bedeutet, dass die Besteuerung dort erfolgt, wo die Waren konsumiert oder genutzt werden. Daher sind Exporte ins Ausland von der Mehrwertsteuer des Ursprungslandes befreit; während der Importeur die entsprechenden Steuern und Abgaben im Zielland zahlt.
Bei Lieferungen von Waren innerhalb der Europäischen Union (EU) wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Käufer ein Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) in einem anderen EU-Land ist. Im Nicht-EU-Ausland muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware tatsächlich aus der EU exportiert wurde. Dies kann durch Zollpapiere und andere
Dokumente erfolgen. Darüber hinaus muss die Ware ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet und abgefertigt werden. (Dabei kann Sie Ihr/e Steuerberater/in unterstützen.)